»Bonner Abschluss-Resolution«
- März 16, 2015
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»Bonner Abschluss-Resolution« III. Internationale Fachtagung: Der so genannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden im Lichte internationalen Rechts
»Bonner Abschluss-Resolution« III. Internationale Fachtagung: Der so genannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden im Lichte internationalen Rechts
Nach intensiver Befassung der Teilnehmer*innen der Fachtagung mit
kommen diese zu folgendem Ergebnis:
Das kurdische Volk in den Staaten des Nahen-Ostens (Türkei, Syrien, Irak, Iran) hat das Recht auf Selbstbestimmung. Nach der Autonomen Region Kurdistan (Nordirak) hat nun mit der Einführung eines Demokratischen Autonomie-Modells in den drei Kantonen Rojavas (Nordsyrien) die dort lebende Bevölkerung diese erfolgreich zum Ausdruck gebracht. Besondere Anerkennung verdient das unter diesen Rahmenbedingungen verwirklichte friedliche Zusammenleben aller ethnisch, kulturell, religiös oder säkular geprägten Identitäten.
Die Teilnehmer*innen verurteilen die Gewaltakte des »Islamischen Staates (IS)« und anderer Gruppen gegen Kurdinnen und Kurden, Jesiden, Turkmenen, Assyrer, Schiiten und weitere Minderheiten in der Region aufs Schärfste, besonders die anhaltende massenhafte Versklavung, Vergewaltigung und Ermordung von Frauen. Das Schicksal unzähliger jesidischer Frauen ist bislang noch immer ungeklärt. Der Kampf der bewaffneten Kräfte von YPG/YGJ und PKK gegen Angriffe des »Islamischen Staates (IS)« und anderer Gruppen stützt sich auf das Recht auf Selbstverteidigung.
Alle am gegenwärtigen Bürgerkrieg direkt und indirekt beteiligte Seiten werden aufgerufen, das internationale humanitäre Völkerrecht zu respektieren und seine Anwendung zu gewährleisten. Die für den Feminizid und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortlichen sind unter Anwendung des Internationalen Humanitären Völkerrechts zu verfolgen und zu verurteilen.
Es müssen die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um die in der Region lebenden Menschen dauerhaft zu schützen. Jegliche Unterstützung des »IS« – wobei explizit die türkische Regierung, Saudi-Arabien und der Golfstaat Katar zu nennen sind – durch finanzielle und logistische Unterstützung und Militärhilfe ist zu unterlassen.
Der Wiederaufbau der vom »Islamischen Staat (IS)« zerstörten Regionen wie Kobanê, Șengal und andere bedarf dringend der Unterstützung durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen. Zu dessen Unterstützung muss der ungehinderte Grenzverkehr durch die direkten Nachbarstaaten gewährleistet werden.
Zum weiteren Aufbau der Demokratie regen die Teilnehmer*innen einen Erfahrungsaustausch zur Unterstützung der Judikative in Rojava an. Hierzu wird eine internationale Delegation von Jurist*innen zusammengestellt.
Die Teilnehmer*innen kommen ferner zu dem Schluss, dass insbesondere aufgrund des bestehenden Waffenstillstands und der Friedensverhandlungen zwischen der PKK und der türkischen Regierung die Grundlagen für ein Verbot der PKK mehr denn je obsolet sind.
Folgende Schritte werden daher für besonders notwendig gehalten:
»PKK von der Terrorliste der EU streichen – Betätigungsverbot aufheben – den Friedensprozess stärken – Rechtliche Neubewertung dringend notwendig«
Direkt auf der Seite der EJDM/ELDH:
http://www.eldh.eu/de/kampagnen/pkk-von-der-terrorliste-der-eu-streichen/
oder per Email an:
info@mafdad.org oder azadi@t-online.de
Bonn, 8. Februar 2015
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