Über den Zusammenhang zwischen dem aktuellen Gesprächsprozess und dem Recht
Raziye Öztürk, Rechtsanwältin der Istanbuler Anwaltskanzlei Asrin1
Damit der Gesprächsprozess, der sich seit dem Aufruf von Abdullah Öcalan für Frieden und eine demokratische Gesellschaft entwickelt hat, zu einem Friedensprozess werden kann, bedarf es rechtlicher Voraussetzungen. Der Text erklärt deren notwendige Grundlagen und Inhalte.
Obwohl bekannt ist, dass Abdullah Öcalan bereits seit 1993 versucht, die kurdische Frage mit demokratischen Mitteln zu lösen und dafür auch die Waffen zur Disposition gestellt hat, rief die von Öcalan am 27. Februar 2025 veröffentlichte Erklärung für Frieden und eine demokratische Gesellschaft weltweit Staunen hervor. Im Rahmen seiner Bemühungen hat Öcalan zu verschiedenen Zeitpunkten, schon mehrfach einseitige Waffenstillstände aus- und zu einer Lösung aufgerufen. Er hat erklärt, dass er im Falle der notwendigen gesetzlichen Regelungen eine Entwaffnung durchführen werde und in diesem Zusammenhang als Zeichen des guten Willens dafür gesorgt, dass die Kämpfer:innen seiner Organisation sich aus dem Grenzgebiet zurückziehen. So erklärte er beispielsweise im Jahr 2008, dass für eine Lösung bereits eine Ergänzung der Verfassung durch den Satz: »Die Verfassung der Republik Türkei erkennt die demokratische Existenz aller Sprachen und Kulturen an« ausreichen und den Weg für viele weitere Entwicklungen ebnen würde. Er erklärte, dass die PKK bereits innerhalb von zwei Monaten die Waffen niederlegen würde, wenn nur dieser Satz in die Verfassung aufgenommen würde. Obwohl diese Bemühungen und Aufrufe in den letzten 32 Jahren meist abgelehnt wurden, gab es auch Zeiten, in denen sie auf Resonanz stießen. Doch auch in diesen Phasen haben internationale Macht- und Interessengruppen und ihre Ableger in der Türkei die sich entwickelnden Prozesse umgekehrt. So endete jeder Prozess, in dem eine Ausweitung eines Friedensklimas erwartet wurde, in Chaos und Gewalt.
Trotz alledem hat Öcalan die Idee einer Lösung der kurdischen Frage auf der Grundlage von Verhandlungen und demokratischer Einigung nicht aufgegeben. Im Gegenteil, während all dieser Prozesse hat er nach Möglichkeiten gesucht, um die kurdische Frage auf diesem Weg zu lösen. Er hat stets einen rationalen und realistischen Ansatz verfolgt, der sich an historischen Analysen orientiert. Auf der Grundlage dieses Ansatzes hat die Dynamik des Kampfes die Entwicklung eines neuen Prozesses unausweichlich gemacht.
Entwicklung seit dem Friedensaufruf vom 27. Februar 2025
Der Vorsitzende der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Devlet Bahçeli, der innerhalb der »staatlichen Struktur« eine einflussreiche politische Strömung vertritt, hat bei der Eröffnung der Legislaturperiode der Großen Nationalversammlung der Türkei den Vertretern der DEM-Partei, die er sonst bei jeder Gelegenheit als »Terroristen« brandmarkte, die Hände geschüttelt. Dies war eines der ersten Anzeichen für den heute diskutierten Prozess. Darauf folgte in seiner Rede auf der Fraktionssitzung ein Verweis auf das »Recht auf Hoffnung2«.
Öcalan, der bei jeder Gelegenheit betonte, dass er »die theoretische und praktische Kraft [habe], diesen Prozess von einem Konflikt- und Gewaltfeld auf ein rechtliches und politisches Feld zu verlagern, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind«, veröffentlichte nach Bahçelis Schritt am 27. Februar 2025 die Erklärung für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.
In dieser Erklärung, in der die Notwendigkeit eines durch demokratische Konsensfindung zu erreichenden Friedens und einer demokratischen Gesellschaft betont wird, wird zusammengefasst, dass die PKK aus historischer Notwendigkeit entstanden sei, dass jedoch in der gegenwärtigen Phase ihre Existenz anerkannt worden sei und diese Grundlage damit weggefallen sei. Anschließend wird unter der Bedingung der Anerkennung einer demokratischen Politik und entsprechender rechtlicher Voraussetzungen zur Niederlegung der Waffen und zur Auflösung der PKK aufgerufen.
Im Anschluss an diese historische Erklärung Öcalans hat die PKK auf der Grundlage des Aufrufs praktische Schritte unternommen. Am 12. Mai 2025 beschloss sie, den bewaffneten Kampf zu beenden und sich aufzulösen. Am 11. Juli 2025 organisierte sie unter der Leitung hochrangiger Führungskader:innen der Organisation eine Zeremonie zur Verbrennung von Waffen, und am 17. November 2025 gab sie öffentlich bekannt, dass sie ihre bewaffneten Kräfte aus dem Zap-Gebiet im Norden des Irak abgezogen habe. Zweifellos haben diese Schritte erneut die Entschlossenheit und Entschiedenheit Öcalans, der im Kontakt mit der PKK steht, deutlich gemacht, die kurdische Frage mit demokratischen Mitteln zu lösen.
Im Gegensatz zu früheren Lösungsprozessen wird dieser Prozess zwar als ein Prozess angesehen, der eine breitere gesellschaftliche Unterstützung und Politik einbezieht, doch wenn man die konkreten Schritte betrachtet, die in sehr kurzer Zeit unternommen wurden, wird deutlich, dass der Prozess bis zu diesem Stadium nur einseitig vorangetrieben wurde. Dabei hängt es naturgemäß von gegenseitigen Schritten der Parteien ab, ob Prozesse auf eine gesunde Weise und dauerhaft voranschreiten können. In dieser Situation ist es nach den von Öcalan und der PKK unternommenen praktischen Schritten nun zwingend erforderlich, dass die andere Seite des Prozesses, nämlich der Staat, Schritte unternimmt, um die Bedingungen zu beseitigen, die zur Entstehung der kurdischen Frage geführt haben. An erster Stelle dieser Schritte steht die Umsetzung umfassender und struktureller Reformen im Bereich des Rechts.
Die Notwendigkeit rechtlicher Schritte
Denn im Laufe der Zeit wurde die Einbeziehung der Kurd:innen ins Recht gänzlich unterbrochen. Es ist bekannt, dass es während der osmanischen Zeit neben der offiziellen Rechtsordnung des Staates auch einzigartige Rechtspraktiken gab, die auf lokaler und traditioneller Ebene fortbestanden. Ebenso ist bekannt, dass während des nationalen Befreiungsprozesses die Begriffe »Kurden« und »Kurdistan« in offiziellen Dokumenten vorkamen und im Rahmen des sog. Kurden-Reformplans sogar einige Regelungen diskutiert wurden3. Seit 1925 wurde jedoch versucht, die Identität der Kurd:innen durch Verschwörungen, Staatsstreiche und Assimilationsmaßnahmen auszulöschen und sie aus der Geschichte zu tilgen. Die kurdische Frage wurde als Sicherheitsproblem und Terrorbekämpfung eingestuft, und in diesem Rahmen wurde versucht, eine einseitige »Lösung« zu finden.
Diese unrealistische Herangehensweise und die darauf basierende Lösung, die auf der Leugnung und Vernichtung der kurdischen Existenz beruhte, führte jedoch zu nichts anderem als einer Verschärfung des Krieges. Statt die Realität hinter der kurdischen Frage anzuerkennen, wurden andere Wege und Methoden eingeschlagen. Dadurch kam es zu zahlreichen Krisen, insbesondere zu einer Rechts- und Justizkrise. Vor allem aber hat dieser Ansatz die Kurd:innen aus dem Rechtsraum gedrängt und die Festschreibung ihrer Rechte verhindert. Genau an diesem Punkt muss nun der seit einem Jahrhundert aus dem Rechtsraum verdrängte kurdische Mensch sowohl als Individuum als auch als Volk in allen Dimensionen in den Rechtsraum aufgenommen werden. Das heißt, es muss dafür gesorgt werden, dass die kulturellen, sprachlichen, religiösen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und sicherheitspolitischen Rechte der Völker auf der Grundlage der rechtlichen Anerkennung der kurdischen Existenz gesetzlich garantiert werden.
In diesem Sinne ist es offensichtlich, dass man sich bei der Lösung eines vielschichtigen und seit über einem Jahrhundert bestehenden historischen Problems nicht auf begrenzte und vorübergehende Rechtsreformen beschränken darf, sondern dass man sich auf eine ganzheitliche Rechtsperspektive stützen muss. Diese Perspektive umfasst die demokratische Politik, gesellschaftliche Teilhabe, kulturelle Rechte und lokale Organisationsformen auf der Grundlage der Freiheit der Frauen.
Die Fähigkeit der Gesellschaft, sich selbst zu verwalten und Politik zu gestalten, ist so stark zerstört worden, dass sie dadurch dauerhaft und strukturell für Machtmissbrauch und Ausbeutung anfällig geworden ist. Wie das Beispiel der Türkei zeigt, ist das Recht, das sich als Summe von Normen, Regeln und Sanktionen beschreiben lässt, die allein vom Willen der Staatsverwaltung abhängen, als Mittel der Unterdrückung weit davon entfernt, eine Antwort auf die Probleme der Gesellschaft zu sein und Gerechtigkeit zu schaffen.
Es bedarf eines ganzheitlichen Rechtsverständnisses, welches das Recht aus seinem statischen Regelungsbereich herauslöst und zu einem aktiven Element des sozialen Wandels macht. Gesellschaft hat auch den menschlichen Verstand als Grundlage, aus dem sich neue Positionen und Ideen entwickeln; starre Gesetze werden einer Gesellschaft nicht gerecht. Darum ist ein dynamisches Rechtssystem erforderlich, das auf gesellschaftliche Bedürfnisse reagieren kann, sich im Laufe der Zeit an veränderte Bedingungen anpassen kann und im wissenschaftlichen Kontext von Geschichte, Soziologie, Ökologie und Wirtschaft betrachtet wird. Ein solcher Rechtsansatz kann eine wirksame Rolle bei der Lösung bestehender Probleme übernehmen und zur Realisierung von Gerechtigkeit auf gesellschaftlicher Ebene beitragen.
Öcalan betont, dass bei der Schaffung dieses Rechtssystems ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss. Er legt eine Perspektive dar, nach der der Übergang zu diesem System durch demokratische Integration und die Schaffung eines spezifischen Rechts möglich sein könnte. Diese von Öcalan entwickelte Lösungsperspektive muss noch detaillierter erläutert werden.
Demokratische Integration
Mit Integration ist gemeint, dass verschiedene soziale, politische und kulturelle Komponenten in einem gemeinsamen System oder einer gemeinsamen Struktur zusammenkommen, ein sich ergänzendes Ganzes bilden und sich gegenseitig akzeptieren bzw. anerkennen. Es geht nicht darum, sich einer Zentralmacht anzupassen, sondern darum, eine kollektive Integration aufzubauen, die auf der Akzeptanz der eigenen Existenz und der Unterschiede sowie der Vielfalt jenseits der eigenen Existenz basiert. Dieser Aufbau steht für eine kollektive Gleichheit anstelle von Konflikt und Spaltung.
Öcalans Verständnis von demokratischer Integration basiert auf diesem Grundsatz. Im Kontext des Paradigmas der demokratischen Nation ist es ein Verständnis, das auf eine gleichberechtigte und freie Vereinigung der Völker der Türkei und des Nahen Ostens mit einer demokratischen Politik unter dem Dach einer demokratischen Republik beruht.
Demokratische Integration bedeutet nicht nur die gleichberechtigte und demokratische Integration der Kurd:innen in die demokratische Republik. Es bedeutet auch die Integration der Türk:innen und anderer Völker und Glaubensrichtungen durch demokratische Politik und eine demokratische Gesellschaft. Denn nicht nur die Kurd:innen brauchen die Integration in einen demokratischen Staat und Demokratie, sondern auch die Türk:innen und andere Völker, die unter dem Gewicht der türkischen Ideologie nicht frei sein können. Wenn die Integrationslösung auch auf die anderen Nationalstaaten, deren Kolonie Kurdistan ist, angewendet wird, wird sich eine ernsthafte Möglichkeit für eine Lösung der Probleme im Nahen Osten eröffnen. Die weltweiten Auswirkungen einer internationalen Integration wären unzweifelhaft groß.
Ohne Zweifel erfordert diese demokratische Integration auch einen rechtlichen Rahmen. Denn wenn man sich unter einem gemeinsamen politischen Dach mit den Nationalstaaten auf ein Zusammenleben einigt, sind rechtliche Regelungen notwendig. Es muss jedoch betont werden, dass dieses Recht nicht als das Recht verstanden werden darf, das die monistische, positivistische und enge normative Auffassung des Nationalstaates widerspiegelt.
Die Schaffung eines demokratischen rechtlichen Rahmens, der die Grundlage für die Integration bildet und deren Fortbestand gewährleistet, der historische, kulturelle und wirtschaftliche Wechselbeziehungen berücksichtigt, dabei an der Gesellschaft orientiert ist, ein optimales Gleichgewicht zwischen Universalität und Lokalität herstellt, der pluralistisch, partizipativ und ganzheitlich ist, ermöglicht im weitesten Sinne demokratische Integration.
Ein Regelwerk, das die freie, gleichberechtigte, individuelle und kollektive Einheit verschiedener Religionen, Konfessionen, Ethnien, Glaubensrichtungen und Kulturen auf der Grundlage des Konsens durch demokratische Verfassungen, Gesetze, Satzungen und Vorschriften erhalten hat, kann im engeren Sinne als Integrationsrecht bezeichnet werden.
Dieses Recht ermöglicht es dem Volk, seine eigene Kultur und seine Identität zu bestimmen. Es schafft durch umfassende, sich gegenseitig ergänzende gesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen die Möglichkeit, bestehende Probleme dauerhaft zu lösen. So wird die nationalstaatliche Tendenz zur Vereinheitlichung mit Hilfe von Recht und Demokratie und die Selbstverteidigungsfunktion des Rechts auf der Grundlage der individuellen Menschenrechte, kulturellen Rechte und sozialen Rechte zur Sicherheit der Gesellschaft beitragen
Notwendige Inhalte gesetzlicher Regelungen
Natürlich kann diese Perspektive nicht auf einen Schlag umgesetzt werden, aber es ist notwendig, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums schrittweise und ohne Beeinträchtigung der Integrität verwirklicht wird. Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Übergang zur demokratischen Integration sollte als Teil dieses Prozesses betrachtet werden. Ohne Frage muss ein konkreter Schritt die Schaffung einer speziellen gesetzlichen Regelung sein, die die Integration der Mitglieder der aufgelösten Organisation, die ihre Waffen niedergelegt haben, in das politische und gesellschaftliche Leben erleichtert und die Rückkehr derjenigen ermöglicht, die gezwungen waren, in Gefängnissen oder im Exil zu leben. Anschließend muss es gelingen, undemokratische Praktiken zu beenden, die entsprechenden Gesetze abzuschaffen, Regelungen zur Stärkung der lokalen Verwaltungen umzusetzen und ein umfassenderes Gesetz für eine demokratische Gesellschaft, das über die Grenzen der Zivilgesellschaft hinausgeht, auf den Weg zu bringen, um demokratische Institutionen der Gesellschaft zu abzusichern. In diesem Zusammenhang wird die Umsetzung eines auf Konsens basierenden Gesellschaftsvertrags, der alle diese konkreten Schritte garantiert und auf Grundlagen wie der Freiheit der Frau, den Rechten des Kindes, ökologischem Leben und gleichen Rechten basiert, der entscheidende Schritt sein, um eine dauerhafte Lösung zu erreichen.
Ausgehend von dem Ansatz, dass die Wahrheit in ihrer Gesamtheit verstanden werden muss, kann das Recht nur dann Gerechtigkeit herstellen, wenn es alle Dimensionen der sozialen Realität umfasst. In diesem Zusammenhang ist die Freiheit der Frau nicht nur ein Rechtsbereich im Aufbau einer demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein grundlegender Maßstab, der die moralische, historische und soziale Grundlage des Rechts bestimmt.
Die Entwicklung eines ganzheitlichen Rechtsverständnisses auf der Grundlage demokratischer Integration, das sich an der Freiheit der Frau orientiert, ist daher ein wesentliches Kriterium. Die Vorreiter:innenrolle der Frau sollte hier nicht als nebensächliche oder ergänzende Rolle betrachtet werden, sondern als grundlegender Faktor des sozialen Wandels. Demokratische Integration bedeutet den Aufbau einer politischen Einheit, die auf konfliktfreiem Zusammenleben und einer gemeinsamen Mentalität innerhalb der kulturellen Vielfalt basiert. Dieser Prozess erfordert, dass sich jedes Volk, jeder Glaube und jede Identität aus einer demokratischen, ökologischen und frauenbefreienden Perspektive organisiert und gleichzeitig eine gleichberechtigte Integration mit demokratisierten Staaten und Institutionen entwickelt.
In dieser Hinsicht kann der Integrationsprozess ohne die Vorreiter:innenrolle der Frau, die das konstitutive Subjekt der kommunalen Gesellschaft ist, nicht erfolgreich sein. Umgekehrt betrachtet wird in einer Gesellschaft, in der es keine Vorreiter:innenrolle und keinen freien Willen der Frauen gibt, die Fähigkeit des Rechts, Gerechtigkeit zu schaffen, geschwächt; das Recht wird nicht auf der Grundlage von Gleichheit und Freiheit, sondern auf der Grundlage der Reproduktion bestehender Machtverhältnisse gestaltet.
Es ist notwendig, dass Frauen als Subjekte des Rechtsgestaltungsprozesses am Aufbau des gesellschaftlichen Lebens beteiligt sind und ihre eigenen Erfahrungen und Perspektiven sowie ihre ethischen und ästhetischen Werte in das Recht einfließen lassen. Durch diese Gestaltung werden Frauen sowohl rechtliche Garantien ins Leben rufen, die der Selbstverteidigung dienen, als auch dafür sorgen, dass ein Mentalitätswandel in der Gesellschaft stattfindet, und damit im Zentrum des grundlegenden Wandels stehen. Angesichts der Vielschichtigkeit der Beziehung der Frau zum Leben wird ein Rechtsverständnis, das sich nur auf die Bereiche Familie, Strafrecht oder Zivilrecht beschränkt und durch positive Rechtsnormen begrenzt ist, keine Lösung sein. Im Gegenteil, damit die Bürger:innen gleichberechtigt und frei leben können, muss der künftige Gesellschaftsvertrag alle Bereiche wie politische Teilhabe, wirtschaftliche Freiheit, kulturelle Identität, ökologisches Leben und Selbstverteidigung einbeziehen und auf einer freiheitlichen und demokratischen Grundlage, basierend auf Frauenrechten geschaffen und durch gesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen als Einheit gesichert werden.
Notwendige internationale Beteiligung
Die dauerhafte und wirksame Umsetzung dieser umfassenden Transformation ist jedoch nicht nur auf interne Dynamiken beschränkt. Zweifellos wird auch die Haltung internationaler Institutionen und Organisationen eine entscheidende Rolle einnehmen müssen, damit der Prozess reibungslos verläuft und rechtlich abgeschlossen werden kann. Bislang wurde jedoch nur eine passive und ineffektive Haltung eingenommen; eine solche Praxis beteiligt sich daran, Kurd:innen vom Recht auszuschließen. So wie die Kurd:innen in der Türkei ignoriert und nur als Türk:innen in die Gesetzgebung einbezogen werden, wurde auch im europäischen Recht ein ähnlicher Ansatz verfolgt, der die Kurd:innen als Individuen, nicht jedoch das Volk und die Kultur als solche rechtlich anerkennt.
Die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist für die Lösung der kurdischen Frage in der Türkei, den Übergang zu einer vollständigen Demokratie und die Suche nach einer rechtlichen Lösung des Problems von entscheidender Bedeutung, wurde jedoch vom türkischen Verfassungsgericht bislang nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Es wurde nicht beharrlich und ergebnisorientiert darauf hingearbeitet, die Mängel im türkischen Recht zu beseitigen und undemokratische Bestimmungen aufzuheben. Die EU hat bisher mit zweierlei Maß gemessen und es aus politischen Gründen vermieden, ihr eigenes Recht in dieser Frage anzuwenden. Dieser Ansatz hat die Türkei in Bezug auf Demokratie und Recht unempfindlich und die europäische Gemeinschaft wirkungslos gemacht.
Der Betrieb des İmralı-Gefängnisses in einem Mitgliedstaat des Europarats ist ein bedeutendes Beispiel dafür, dass über einen Zeitraum von 27 Jahren ein unbestimmtes, unvorhersehbares, aber systematisches, kontinuierliches und sich auf das gesamte Land ausweitendes, unkontrolliertes Folterregime errichtet wurde und dieses weiterhin quasi toleriert wird.
Trotzdem hätten die europäischen Institutionen die Möglichkeit, ihre derzeitige Position umzukehren und eine wirksamere und prinzipientreue Haltung einzunehmen. Insbesondere die Ausübung wirksamen diplomatischen und rechtlichen Drucks zur Durchsetzung des Rechts auf Hoffnung, das eine der Grundvoraussetzungen für einen gesunden Verlauf des Gesprächsprozesses ist, würde einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess leisten. Die Beschleunigung der Umsetzung des seit 2014 nicht umgesetzten Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gehört ebenfalls zu den grundlegenden Aufgaben dieser Institutionen, entsprechend ihrer Aufgabe und ihren Verpflichtungen.
1 Die Rechtsanwaltskanzlei Asrin vertritt Abdullah Öcalan.
2 Das Recht auf Hoffnung regelt, dass die Strafe von zu lebenslanger Haft verurteilten Häftlingen, nach einer bestimmten Zeit überprüft werden und ihnen die Chance auf eine Freilassung gewährt werden muss. Das erste Beispiel, in dem der EGMR das Recht auf Hoffnung in Bezug auf lebenslange Freiheitsstrafen in der Türkei deutlich zum Ausdruck gebracht hat, ist die Entscheidung Öcalan/Türkei Nr. 2 vom 18. März 2014. In dieser Entscheidung hat der EGMR die Verhängung einer verschärften lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Öcalan ohne die Möglichkeit einer bedingten Entlassung als Verstoß gegen Artikel 3 EMRK gewertet. Das Gericht hat betont, dass eine gesetzliche Regelung getroffen werden muss, die eine Überprüfung der Strafe von Öcalan nach einer bestimmten Zeit und die Prüfung der Möglichkeit einer bedingten Entlassung gewährleistet. Seit 2014 wurde diese Entscheidung jedoch nicht umgesetzt.
3 Dieser Plan wurde 1922 im türkischen Parlament diskutiert, umgesetzt wurde daraus jedoch nichts.
Kurdistan Report 241 – April / Mai / Juni 2026


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