Die Einstellung zur Sprache und die Rolle des Staates

Linguizid und Gleichberechtigung

Luqman Guldivê


Schulkinder im Flüchtlingscamp Berxwedan in Nordostsyrien. | Foto: ANHALebten wir nicht in einer Welt, in der die Staaten ganz offensichtlich mehr Macht über die Einzelnen und Gemeinschaften haben als die Götter im Altertum, würde ich nicht über die Einstellung zur (Mutter-)Sprache und die Rolle des Staates schreiben wollen. Denn, Ausnahmefälle mal beiseitegelassen, den Plan zur Vernichtung einer Sprache hätte es dann kaum gegeben, eine systematische Diskriminierung höchstwahrscheinlich auch nicht. Die Mehrsprachigkeit, die wir heute als eine neue Erscheinung zu erleben glauben, war schon immer eine Realität gewesen, bis es den Nationalstaatsgründern in den Sinn kam, sie bräuchten für die Nation eine (einzige) Sprache und andere als diese würden in der Tat eine Gefahr für die Einheit der Nation darstellen. So können wir von regelrechten Genoziden sprechen, die in die Vernichtung mehrerer hundert Sprachen mündeten. Von der »einen Sprache« in Deutschland kann wahrscheinlich erst seit 170–180 Jahren die Rede sein und reell gesehen seit über 60 Jahren wieder immer weniger.

Trotzdem, für das Überleben einer Sprache in der Moderne reicht es nicht aus, dass sie nicht gezielt einer Politik der Unterdrückung und der Verbote ausgesetzt wird; eine diskriminierende Einstellung zu ihr bei Mehrheitsgesellschaft und Staat, der Ausschluss derjenigen, die sie sprechen, von gewissen Räumen und die Vorenthaltung mancher Vorteile erfüllen schon die Rolle, die Verbote und Repressionen einmal für die »Zwangsassimilation« spielten.

Zwangsassimilation, anfänglich von so manchen SoziallinguistInnen als Sprachenmord beschrieben, später als Linguizid, ist nach der UN-Völkermordkonvention in der Tat nichts anderes als Völkermord. In deren Artikel II bedeutet Völkermord »... eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a. Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

c. vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

e. gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.«

Wurde eine dieser Taten in Vernichtungsabsicht tatsächlich durchgeführt, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich getötet worden sind. Letztendlich braucht für die Strafbarkeit das »Ziel« nicht erreicht zu werden. Die unter b. angegebene Verursachung schweren körperlichen oder seelischen Schadens ist im Falle der KurdInnen, unter anderem durch die sprachliche Assimilation, fraglos gegeben.

Ich komme zurück zu Deutschland und werde an einem mir kürzlich bekannt gewordenen Beispiel die Bedeutung der Einstellung zu einer Sprache aufzeigen und wie hier beispielsweise vom Staat oder etwa auch Konzernen solche diskriminierenden Handlungen gegen Einzelne begangen werden.

Die Mühen der Suche nach der Rechtfertigung von Diskriminierung

Auf die Frage nach einer Sprachprüfung für Kurdisch im Language-Training-Bereich einer der größten Fluggesellschaften Deutschlands wurde geantwortet, es werde aus zwei Gründen nicht anerkannt. Zum einen sei das nur bei Amtssprachen ganzer Staaten der Fall, das Kurdische sei aber leider keine, es sei nur regional anerkannt. Zum anderen sollte es bei der zu prüfenden um eine standardisierte Hochsprache gehen, die all ihre SprecherInnen beherrschten und in der sie sich auch alle verständigen könnten. Beim Kurdischen hingegen gäbe es drei Hauptströmungen, deren SprecherInnen sich untereinander nicht verstehen könnten. In solchen Fällen werde der Wunsch nach einer Sprachprüfung nicht berücksichtigt ...

Die Antwort sucht nach Begründungen für die Diskriminierung einer Sprache und eineN ihrer SprecherInnen. Sie ist faktisch nicht up to date, denn Kurdisch ist nach Artikel 4 der Verfassung seit 2005 eine der Amtssprachen für den ganzen Irak und somit keine regionale »Amtssprache«. Zudem wird Soranî in diesem Irak hauptsächlich in der Bildung benutzt und durch die zunehmende Zweisprachigkeit (bzw. die Benutzung beider Dialekte) im öffentlichen Leben verstehen Kurmancî- und Soranî-SprecherInnen einander. Dass hier noch das in der Türkei gesprochene Kirmanckî/Zazakî (eine der drei »Hauptströmungen«) erwähnt wird, dient allein dazu, die gewünschte Prüfung nicht durchzuführen. Die Suche nach einer Rechtfertigung hat wohl die Person, die diese Sätze verfasste, so verwirrt, dass einerseits von »Amtssprachen ganzer Staaten« die Rede ist, andererseits von »einer« standardisierten Sprache für KurdInnen, die in Kurdistan schon auf vier Nationalstaaten verteilt leben. Die Argumente stammen von einer Person, die sowohl vom Kurdischen als auch von den Sprachen keine Ahnung hat, obwohl sie einen Doktortitel besitzt. Es würde ja von jemand, der oder die romanische Sprachen spricht, nicht verlangt werden, alle romanischen Sprachen zu sprechen, oder nicht von allen »eine« Standardsprache erwartet werden, um für eine solche Prüfung zugelassen zu werden. Konzerne ahmen den Staat einfach nach und diskriminieren anderweitig Sprachkundige und benutzen dabei ähnliche Argumente. Und wir reden noch von einem Menschenrecht, einem Grundrecht.

Ich möchte kurz zu Muttersprache und Bildungssystem kommen. Die Muttersprache ist ein Menschenrecht, wird aber in Deutschland oft auch nicht als solches behandelt. Es wird unterschieden zwischen MuttersprachlerInnen, die einen Staat haben, und solchen, die von einem Staat im besten Fall benachteiligt werden. Staaten verfolgen eine Sprachpolitik, um die Einstellung der eigenen Institutionen zu einer bestimmten Sprache zu bestimmen und somit das Verhältnis der eigenen BürgerInnen zu ihr entscheidend zu formen. Es geht so weit, dass die Haltung der die betreffende Sprache Sprechenden auch mitbestimmt wird. Von dieser Einstellung hängt die Zukunft dieser Sprache ab.

Die Mentalität wird vom Staat an die Untertanen weitergegeben

In Deutschland ist die deutsche Sprache die privilegierte; sodass Menschen auf der Straße (einzelne BürgerInnen verhalten sich da ähnlich wie der erwähnte Konzern) mich oder meine Frau ansprechen und glauben, sie hätten das Recht, uns den Rat zu geben, mit unseren Kindern Deutsch zu sprechen. »Ich meine es – selbstverständlich – gut!«, fügen sie noch hinzu. Meine Kinder beherrschen die deutsche Sprache, nach Meinung ihrer Deutschlehrer und Erzieherinnen, für ihr Alter sehr gut. Also jedenfalls besser als ich; und nach der UN-Menschenrechtscharta ist es die Pflicht des Staates, mir die Möglichkeit zu geben, dass meine Kinder ihre Muttersprache lernen.

Es ist der Normalfall, ein Menschenrecht der anderen gar nicht in Betracht ziehen zu wollen. Da ist ein Nachbar, jetzt pensioniert, früher Grundschullehrer, nicht allein; der Staat macht es ihm nämlich vor.

Das Verhalten der Fluggesellschaft gegenüber ihren MitarbeiterInnen entspricht demjenigen vieler Länder bei zahlreichen Sprachen, und im Falle des Kurdischen; sie benachteiligen ihre SprecherInnen, indem sie Herkunfts-/Muttersprachunterricht oder Kurdisch z. B. als zweite Fremdsprache kategorisch ablehnen. Ausnahmen gibt es; NRW, Niedersachsen und Bremen praktizieren es, Berlin hat die theoretischen Voraussetzungen dafür geschaffen und in Rheinland-Pfalz (in Mainz) wird im kommenden Jahr Kurdisch an einer der Schulen gelehrt.

Es ist wichtig für die KurdInnen, besonders für diejenigen, die nicht aus dem Irak stammen, die Möglichkeit zu haben, wenn auch nur theoretisch, die eigene Sprache im öffentlichen Raum zu benutzen, zu lernen und zu lehren. Das ändert die Einstellung der MuttersprachlerInnen, beziehungsweise der Eltern der Kinder und der Kinder selbst, zu ihrer eigenen Sprache.

Walisisch wird neugeboren

Nicht nur die Staaten, auch andere Akteure betreiben eine Sprachpolitik, und auch soziale und politische Organisationen einer von Assimilation betroffenen Gruppe können eine Sprachpolitik verfolgen, die sich meistens in Form von aktivem Widerstand und dessen Förderung ausdrücken kann bis hin zu passivem Widerstand oder Abwarten, bis sich politisch etwas ändert.

In Wales entschieden sich anfänglich nichtstaatliche politische AkteurInnen, die walisische Sprache zu fördern und sie in das Bildungssystem des Landes einzuführen, mit einem riesigen Erfolg über eine sogenannte predatory language wie das Englische. Durch ihre Einführung an den Schulen sehen wir, dass ihr Erlernen unter allen Altersgruppen zunimmt.

Alles begann 1962, als der Verein Cymdeithas yr Iaith Gymraeg (Gesellschaft der walisischen Sprache) gegründet und gleichzeitig Öffentlichkeitsarbeit betrieben wurde, die gezielt die Einstellung der Bevölkerung zur eigenen Sprache ändern sollte. 1967 wurde das Gesetz über die walisische Sprache verabschiedet, somit durfte sie offiziell benutzt und schließlich mit der »Reform des nationalen Bildungssystems« in Großbritannien auch Walisisch in den Schulen gefördert werden. 1993 wurde das Sprachgesetz beschlossen und der Gebrauch des Walisischen in den Gerichten, Krankenhäusern und anderen offiziellen Einrichtungen war nun erlaubt. Als Wales gleichzeitig mit Schottland in einem Referendum einen Autonomiestatus erlangte, hat das Land die Sprachpolitik weiterhin auf eine Art und Weise verfolgt, dass die walisische Sprache eine Wiedergeburt erlebte.

Es gibt in Wales zwei Modelle für zweisprachigen Unterricht. Im Nordwesten des Landes ist die Unterrichtssprache Walisisch und Englisch wird auch unterrichtet. Dafür ist die Unterrichtssprache im Süden des Landes Englisch und es gibt obligatorischen Walisisch-Unterricht. Die Zahl der Schulen, die zum ersteren Bildungssystem wechseln, steigt stetig.

Für Deutschland ist ein solches Modell kaum vorstellbar, aber das Beispiel Skandinaviens, wo das Bildungssystem allen Muttersprachen und -sprachlerInnen vergleichsweise gleiche Möglichkeiten bietet, d. h. Unterricht in der eigenen Muttersprache zugesichert ist, wenn gewünscht, erzählt uns eine Erfolgsgeschichte. Wirklich erfolgreich ist die Geschichte, weil die Schulen Eltern diesbezüglich direkt ansprechen und informieren.


 Kurdistan Report 203 | Mai/Juni 2019