Das neue Rechtssystem in RojavaDas neue Rechtssystem in Rojava

Der Konsens ist entscheidend

Ercan Ayboğa

Ercan Ayboğa war Teilnehmer einer Delegation der »Kampagne Tatort Kurdistan« nach Rojava (Nordsyrien/Westkurdistan), die im Mai 2014 knapp vier Wochen in der Region Cizîre unterwegs war und zahlreiche Interviews zur politischen Lage und den verschiedenen Aspekten der Selbstverwaltung führte.1
Anm.: Dieser Artikel ist in einer Kurzform im August 2014 in der Ausgabe Nr. 4 des TOA-Magazins (herausgegeben vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln) erschienen.

Mit der im Juli 2012 begonnenen Revolution von Rojava ist auch das syrische Rechtssystem weitgehend hinfällig geworden. Selbstverständlich haben die Bevölkerung und die dahinterstehende politische Bewegung neben dem Sicherheitsapparat, den politischen StaatsvertreterInnen, den Geheimdiensten auch die VertreterInnen der Justiz abgelehnt und ihrer Ämter enthoben.

Genauso wichtig wie das Entfernen der VertreterInnen des diktatorischen Baath-Regimes ist allerdings die Frage, wie eine neue Form von Justiz aussehen kann. In jeder nicht vollkommen herrschaftslosen, emanzipatorischen, sozialen und geschlechterbefreiten Gesellschaft kommt es – wenn auch auf niedrigem Niveau – zu sogenannten Straftaten, besonders vor dem Hintergrund einer Kriegssituation, d. h. zu Streitigkeiten, Gewalt, Raub und Ausbeutung, mit denen die Gesellschaft umgehen muss.

Wichtige Basis für den Aufbau eines neuen Rechtssystems stellten die »Friedens- und Konsenskomitees« dar, die in den 90er Jahren von linken kurdischen politischen AktivistInnen in Syrien zunächst in denjenigen Städten mit kurdischer Mehrheit und großer Unterstützung gebildet worden waren. Sie erfüllen bis heute die Aufgabe, in ihrem Stadtteil oder Ort für (sozialen) Frieden zu sorgen und gegen Kriminalität, Straftaten und soziale Ungerechtigkeit vorzugehen. Zu Regimezeiten arbeiteten diese Komitees im Untergrund. Der Staat hätte sie als Angriff auf sein Monopol der Justiz gesehen; so agierten sie parallel zum bestehenden Justizsystem. Trotz der Zunahme der Repression ab 2000 und insbesondere ab 2004 existierten sie weiter, wenn auch in geringerer Zahl und die Mehrheit der kurdischen Bevölkerung nicht erreicht wurde.

Diese Erfahrung mit den Friedens- und Konsenskomitees führte dazu, dass ab 2012 in den befreiten Orten Rojavas kein »Chaos« oder Durcheinander herrschte, wenn es um die Beilegung von juristischen und strafrechtlichen Fällen ging. Die bestehenden Komitees wurden schnell zur Anlaufstelle und dort, wo sie fehlten, ab Sommer 2012 entsprechend dem bereits existierenden Modell schnell weiter ausgebaut.

Um die Struktur des Rechtssystems zu beschreiben, soll nun zunächst auf dessen Weiterentwicklung in den letzten zwei Jahren eingegangen werden.
Mit der Befreiung von Städten und kleineren Orten ab dem 19. Juli 2012 wurden in den verschiedenen Regionen von Rojava regionale Justizräte (kurdisch: Diwana Adalet) aufgebaut. Sie entstanden auf Initiative von TEV-DEM (dem in allen Gebieten des syrisch besetzten Kurdistan organisierten Exekutiv­organs des Volksrates Westkurdistan MGRK). Anders wäre es 2012 kaum vorstellbar gewesen, denn das MGRK- bzw. Volksratsystem war die entscheidende Kraft, welche die Revolution vorantrieb. In den Justizräten engagierten sich RichterInnen, AnwältInnen, StaatsanwältInnen, JuristInnen und andere, die sich vom herrschenden System losgesagt hatten. Weiterhin wurden von den Volksräten auch Mitglieder der Friedens- und Konsenskomitees und weitere Personen gewählt und eingesetzt. Diese Justizräte sind seitdem entscheidend für den Aufbau eines neuen Justizsystems.

Der Aufbau des Justizsystems

Während der Justizrat der Cizîre-Region – der größten der drei mehrheitlich kurdisch besiedelten Regionen, die neuerdings auch Kantone genannt werden – aus mehreren Teilräten (für jedes Gebiet einer) und insgesamt elf Mitgliedern besteht, haben die Justizräte in Afrîn und Kobanê (Ain al-Arab) jeweils sieben Mitglieder. Daraus wird ersichtlich, dass nicht viele Menschen in diesen wichtigen Gremien sitzen. Diesen Justizräten wurde auf Grundlage einer in den Volksräten breit geführten Diskussion das aufzubauende Justizsystem vorgegeben. Sie sollen koordinieren und sind gegenüber den Volksräten rechenschaftspflichtig.

Auf der untersten Ebene des neuen Justizsystems finden sich die Friedens- und Konsenskomitees, die in den Dörfern, Stadtteilen und teilweise sogar Straßenzügen gebildet wurden. Nur wenn ein Fall von den Friedens- und Konsenskomitees nicht auf der Basis von Konsens gelöst werden kann, wird die nächste Stufe eingeschaltet. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass schwere Fälle wie Mord nicht durch die Friedens- und Konsenskomitees behandelt, sondern direkt an die höhere Ebene weitergeleitet werden.

Auf der Kommunalebene besteht eine Doppelstruktur dieser Komitees. Einerseits die für Konflikte und Straftaten im Allgemeinen zuständigen und andererseits die Frauenkommissionen, die für Fälle von patriarchaler Gewalt, Zwangsehe, Mehrehe etc. zuständig sind. Diese sind ebenfalls direkt an die Frauenorganisation Yekitiya Star angebunden.
Auf der nächsten Stufe finden sich in allen jeweils für ein Gebiet zentralen, größeren Städten die Volksgerichte (Dadgeha Gel), die von den Justizräten ins Leben gerufen wurden. Die zugehörigen RichterInnen (Dadger) können sowohl von den Justizräten als auch von jedem Menschen in dem betreffenden Gebiet vorgeschlagen werden. Die Vorschläge werden von den Volksräten auf Gebietsebene (zum Beispiel: Serê Kaniyê (Ras al-Ayn), Qamişlo (Al-Qamishli), Amûde, Dêrik (Al-Malikiya), Heseke (Al-Hasaka), Afrîn, Kobanê) beraten und aus ihnen sieben Personen für jedes Gebiet gewählt. Die Vorgeschlagenen müssen keine JuristInnen sein. Im Unterschied zu sonstigen Rechtssystemen befinden sich unter den Gewählten in der Regel einige Personen ohne juristischen Hintergrund. Weitaus wichtiger ist jedoch der Fakt, dass die Bevölkerung über den Volksrat die Möglichkeit hat, Menschen zu RichterInnen zu berufen, welche die Interessen der Gesellschaft vertreten sollen.

Die weiteren höheren Stufen des Justizsystems in Rojava unterscheiden sich kaum noch von denen anderer Staaten.

Nach Abschluss eines Verfahrens am Volksgericht kann eine der Parteien beim Berufungsgericht (Dadgeha Istinaf) auf höherer Instanz Widerspruch einlegen. Von diesen Gerichten wurden insgesamt vier in ganz Rojava geschaffen, davon zwei in Cizîre und jeweils eines in Kobanê und Afrîn. Ab dieser Stufe müssen die RichterInnen JuristInnen sein.
Auf einer weiteren Ebene steht in Rojava für weitere Klagen das Regionalgericht (Dadgeha Neqit) zur Verfügung, von dem es in allen drei Kantonen jeweils nur eines gibt.
Schließlich existiert auch ein Verfassungsgericht (Dadgeha Hevpeyman). Dessen sieben RichterInnen entscheiden darüber, ob der Anfang des Jahres beschlossene Gesellschaftsvertrag (anstelle einer Verfassung) und andere wichtige Gesetze bei den Verfahren und sonstigen Beschlüssen der Regierung eingehalten werden.
Im öffentlichen Interesse arbeiten in jeder Region jeweils VolksratsanwältInnen (Dozgeri) sowie weitere StaatsanwältInnen.

Ganz oben im Rechtssystem rangiert das Justizparlament (Meclisa Adalet), das alle Beteiligten in einem Kanton zusammenbringt. Jedes Einzelne dieser drei Justizparlamente besteht aus insgesamt 23 Personen: 3 VertreterInnen des im Januar 2014 neugegründeten Justizministeriums, 11 der Justizräte, 7 des Verfassungsgerichts und 2 der Anwaltskammer. Ein/e Vorsitzende/r vertritt das Justizparlament als SprecherIn nach außen. Die Zusammensetzung birgt einen weiteren wichtigen Unterschied zu üblichen Rechtssystemen, denn die neue Übergangsregierung hat mit drei Gesandten gesetzlich wenig Einfluss.

Die Aufgaben dieses Justizparlaments bestehen darin, das ganze Rechtssystem den Bedürfnissen der sich schnell wandelnden und demokratisierenden Gesellschaft anzupassen. An vorderster Stelle steht zweifellos der weitere Aufbau des Justizsystems. Denn es steht zwar in seinen Gerüsten, doch sind viele Einzelheiten und Arbeitsweisen noch nicht im Detail ausdiskutiert und beschlossen. Dabei steht das Rechtssystem vor der großen Herausforderung, dass einerseits neue Gesetzesgrundlagen (allen voran der Gesellschaftsvertrag) erarbeitet werden, andererseits auf bestehende syrische Gesetze zurückgegriffen wird, da nicht alle Rechtsgebiete mit neuen Gesetzen erfasst sind. Es sollen aber auch nicht auf allen Gebieten neue Gesetze erarbeitet werden. Jedes Gesetz, jede Regelung und Richtlinie wird neu analysiert, es werden die undemokratischen Elemente herausgestrichen bzw. durch neue ersetzt und je nach Bedarf weitere Teile hinzugefügt. Das liegt vor allem daran, dass sich die drei Kantone als Teil des Staates Syrien verstehen, jedoch eines demokratischen. Sollte eine demokratische Umgestaltung nicht möglich sein, wird ein komplett neues Gesetz für das betreffende Gebiet geschaffen.

Weiterhin berät das Justizparlament bei anstehenden technischen und administrativen Fragen. Die Probleme und Forderungen der Anwaltschaft werden auch dort diskutiert und es werden gemeinsam Lösungen entwickelt.

Bisher hat sich die Arbeit im Justizparlament mit vielen Diskussionen, aber ohne große Konflikte entwickelt, so äußern sich zumindest die Mitglieder des Justizparlaments im Gespräch. Angesichts des Zeitdrucks, relativ schnell ein funktionierendes Justizsystem aufzubauen, gab es auch nicht viel Raum für Diskussionen. Manche ausgesetzte tiefer gehende Diskussion wurde auf die kommenden Jahre verschoben, wenn hoffentlich friedliche Zeiten anbrechen.

Ausbildung von MitarbeiterInnen

Mitte 2013 wurde in Qamişlo eine Akademie für JuristInnen der drei Kantone von Rojava aufgebaut. Mit dem neuen Justizsystem, das mindestens mehrere Hundert Fachkräfte und MitarbeiterInnen benötigt, ist dies notwendig geworden. Jede grundlegende Bildungsperiode dauert vier Monate. Im Mai 2014 hatten zwei Gruppen von jeweils drei Dutzend Menschen diese erste Bildungseinheit abgeschlossen. Nach dem Bestehen von Prüfungen am Ende der vier Monate können die Studierenden ihre Arbeit im neuen Justizsystem aufnehmen. Doch damit endet die Bildungsphase nicht, sie geht noch viele Monate weiter. Die Studierenden kommen in regelmäßigen Abständen zur Akademie, um sich weiter zu bilden.
Es ist in der Diskussion, in den nächsten Jahren den JuristInnen-Nachwuchs besser und umfangreicher zu organisieren. Die relativ knappen vier Monate pro Periode waren wegen des hohen Bedarfs an Fachkräften angesetzt worden.

Einige Ergebnisse des neuen Rechtssystems

Dass die Todesstrafe abgeschafft wurde, sollte als selbstverständlich betrachtet werden. Eine lebenslange Haftstrafe (die Höhe ist vorübergehend auf 20 Jahre festgesetzt worden) kann nur in Fällen von Mord, Folter oder Terror verhängt werden. Bisher ist das zwei Mal in der Region Cizîre geschehen. Zum einen gegen einen Mann, der eine Frau auf barbarische Weise ermordet hatte, und zum anderen gegen einen Mann, der ein Mitglied der Sicherheitskräfte (in Rojava als Asayiş bezeichnet) gefoltert und ermordet hatte. Haft soll in Rojava immer als Ultima Ratio gesehen werden und der oder die Gefangene wird nach den Prinzipien des Rechtssystems nicht als StraftäterIn, sondern als zu Rehabilitierende/r gesehen. Gefängnisse werden als Bildungseinrichtungen verstanden und sollen perspektivisch, wenn die Mittel zur Verfügung stehen, in Rehabilitationszentren umgewandelt werden. Sie sollen keine Strafanstalten mehr sein. Insbesondere auch die Frage der Haftbedingungen beschäftigt die Kommissionen des Rechtssystems von Rojava. Denn wie uns eine Justizratvertreterin erklärte: »Wir haben den Gefangenen schon die Freiheit genommen, wir wollen sie nicht noch durch ihre Haftbedingungen bestrafen.«

Nicht nur durch das neue Rechtssystem, sondern vor allem durch die Zunahme der Selbstorganisierung der Bevölkerung in Kommunen und Räten geht die Zahl der Straftaten seit zwei Jahren langsam zurück, wobei verlässliche Größenangaben noch schwer zu ermitteln sind. Sie konzentrieren sich an den Rändern der Städte. Es besteht allerdings jetzt schon, insbesondere durch die Arbeit der Frauenbewegung, eine große Diskrepanz zwischen der Alltäglichkeit sogenannter Ehrenmorde in Südkurdistan und dem starken Absinken der Zahl solcher Verbrechen in Rojava.

Die Friedens- und Konsenskomitees

Der Aufbau von Friedens- und Konsenskomitees auf lokaler Ebene und die ihnen zugemessene Rolle durch die Rätestruktur sind der grundlegendste Unterschied zu den Rechtssystemen der kapitalistischen, realsozialistischen, parlamentarischen, diktatorischen oder anderen Staatsgebilde.

Die Mitglieder der Friedens- und Konsenskomitees werden von den jeweiligen Volksräten gewählt. Das Friedens- und Konsenskomitee in einer Kommune (der untersten Organisierungsstruktur des MGRK-Systems, bestehend meistens aus 30 bis 150 Haushalten) wird gewählt, wenn alle AnwohnerInnen zu einer Versammlung zusammenkommen, d. h. von der gesamten Bevölkerung. Das Friedens- und Konsenskomitee der nächsthöheren Organisierungsinstanz, also in einem Stadtteil bzw. einer Dörfergemeinschaft (etwa 7–10 Dörfer), wird gewählt, wenn der Volksrat mit den Delegierten der Kommunen zusammentritt. Die höheren Stufen im Rätesystem haben keine solchen Friedens- und Konsenskomitees.
Als mit dem Beginn des Aufstandes in Syrien vor drei Jahren das Rätesystem in Rojava aufgebaut wurde, breiteten sich diese Friedens- und Konsenskomitees zunächst auf der Ebene der Stadtteile und Dörfergemeinschaften aus. Erst ab 2012, mit der Herausbildung der Kommunen, wurden die Friedens- und Konsenskomitees schrittweise auch auf dieser untersten Ebene gewählt. Noch verfügt nicht die Mehrheit der Kommunen über solche Komitees.

Wie eingangs erwähnt, profitierte die MGRK-Struktur davon, dass bereits in den 90ern die ersten Friedens- und Konsenskomitees aufgebaut worden waren. Ohne diese Erfahrung über einen langen Zeitraum wäre es wesentlich schwieriger gewesen, so schnell fast überall diese Komitees aufzubauen. Denn mehr als 15 Jahre Erfahrung sind sehr wertvoll.
Jedes Friedens- und Konsenskomitee besteht in der Regel aus fünf bis neun Personen, bei einer Geschlechterquote von 40 %. In die Komitees werden vorwiegend Menschen gewählt, denen die Fähigkeit zugesprochen wird, Streitparteien nach einem Diskussionsprozess zusammenzubringen. So setzt sich die Mehrheit der Mitglieder aus über 40-Jährigen zusammen.

Die Arbeitsweise dieser Friedens- und Konsenskomitees ist nicht in ihrer Gesamtheit und in jedem Detail schriftlich festgehalten. Regeln und Prinzipien haben sich mit der Praxis über die Jahre herausgebildet und sind teilweise mündlich vermittelt.

Die Mitglieder der Friedens- und Konsenskomitees sollten nicht als traditionelle FriedensrichterInnen verstanden werden, denn sie werden demokratisch und geschlechterparitätisch gewählt. Dies ist insofern wichtig, als sich die Rätestruktur und die hinter ihr stehende politische Bewegung beim Aufbau dieser Komitees auf die in der traditionellen Gesellschaft existierenden Ältestenräte beziehen. Damit wird eine traditionelle Institution aufgegriffen, aber mit den Werten des Gesellschaftsvertrags von Rojava gefüllt, in dem Rätedemokratie und Geschlechterbefreiung wie auch Menschenrechte festgeschrieben stehen. Diese Praxis schafft eine Brücke des Verständnisses im Verhältnis zwischen Tradition und Revolution. Solche Ältestenräte existieren heute kaum noch, sie waren bis in die 60er und 70er Jahre hinein verbreitet.

Die Parallelstruktur von Frauenkommissionen und Yekitiya Star soll garantieren, dass sich gerade in Fällen patriarchaler Gewalt nicht feudale Strukturen in der Rechtsprechung durchsetzen. Die Frauen sind gerade auch in diesem Kontext die treibende Kraft.

Bei der Rechtsprechung durch die Friedens- und Konsenskomitees ist nicht das Aburteilen einer oder beider Seiten in einem Verfahren das Ziel, sondern ein Konsens zwischen den Parteien. Mit diesem Prinzip sollen die Angeklagten möglichst nicht durch eine Strafe ausgegrenzt und weggesperrt werden, sondern ihnen soll bewusst gemacht werden, dass ihre Handlungen zu Ungerechtigkeit, Schaden und Verletzungen bei anderen geführt haben. Dafür wird, wenn nötig, sehr lange diskutiert und verhandelt. Über einen Konsens, den beide Parteien akzeptieren, ist das Ergebnis ein Resultat, das zu einem dauerhaften Befrieden bzw. Arrangement führt.

Langfristig ist das ein großer Gewinn für die Gesellschaft vor Ort und führt zu einer neuen Annäherung der einzelnen Gruppen und Menschen und befördert schließlich den Frieden in einer Kommune bzw. Gesellschaft. Auf dieser Basis können gesellschaftliche Solidarität und der Zusammenhalt wachsen; das ist die Erfahrung aus zwei Jahren Revolution in Rojava. Wenn heute in den Kommunen und Orten Rojavas ein Großteil der Menschen solidarisch handelt, Kooperativen gegründet werden können, die Entscheidungen in der Gesellschaft gemeinsam getroffen werden, dann liegt das auch daran, dass diese Friedens- und Konsenskomitees erfolgreich arbeiten.

Dass sie von der Gesellschaft angenommen werden und großen Respekt genießen, zeigt auch der Umstand, dass sich immer mehr Menschen aus anderen Volksgruppen bei Problemen an sie wenden. Es soll nicht vergessen werden, dass in einigen Städten Rojavas eine große Zahl AraberInnen lebt.

Ein anderer Maßstab für die positiven Auswirkungen ist die Entwicklung, dass die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Individuen, Familien und Gruppen dort langsam abnehmen, wo diese Komitees länger arbeiten und zur Anlaufstelle geworden sind, und dass die Zahl der Straftaten wie vor allem Diebstahl in den organisierten Orten ebenfalls langsam zurückgeht.

Fußnoten:
1) Berichte der Delegation finden sich auf: tatortkurdistan.blogsport.de/2014/05/26/mai-2014-berichte-der-rojava-delegation/